Leistungen

Notar Dr. Christian Hallerbach

Die notarielle Urkunde

- mit Schnur und Siegel des Notars verbunden - stellt die Verkörperung eines bedeutsamen, dauerhaften wirksamen und nachweisbaren Rechtsgeschäfts dar.

Der Gesetzgeber hat für zahlreiche Verträge und Willenserklärungen die notarielle Form (Beglaubigung oder Beurkundung) vorgesehen.

Meine Tätigkeit als Notar beschränkt sich jedoch nicht auf die bloße Ausarbeitung dieser Verträge. Vielmehr berate ich Sie - ausgehend von Ihren Gestaltungswünschen - von der Herausarbeitung der rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen bis zur praktischen Umsetzung in allen Rechtsfragen und erarbeite mit Ihnen faire, ausgewogene und somit auch dauerhaft rechtssichere Lösungen.

Immobilienrecht

Das Immobilienrecht gehört zu den Schwerpunkten meiner Tätigkeit. Der Erwerb oder die Veräußerung einer Immobilie ist für die Beteiligten ein Geschäft von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung. Meine Aufgabe als Notar ist es, dafür zu sorgen, dass Ihr Vertrag für beide Seiten gerecht und ausgewogen ist, alle regelungsbedürftigen Punkte enthält und alle getroffenen Absprachen korrekt und rechtlich wirksam aufgenommen sind. Nach der Beurkundung kümmere ich mich um die Abwicklung Ihres Vertrages, indem ich insbesondere Zustimmungen und Genehmigungen einhole, die Kaufpreisfälligkeit mitteile und die Eigentumsumschreibung im Grundbuch herbeiführe.

Selbstverständlich umfasst meine Tätigkeit auch die schenkweise Übertragung von Grundbesitz z.B. im Wege der lebzeitigen Vermögensnachfolge auf nahestehende Menschen, die Aufteilung in Wohnungs- und Teileigentum, die sachgerechte Gestaltung von Bauträgerkaufverträgen und die Vereinbarungen von Kreditsicherheiten und sämtlichen weiteren, Ihren Grundbesitz betreffenden Rechtsgeschäften.

Vererben / Schenken / Vermögensnachfolge

Jeder Mensch hat individuelle Wünsche, was mit seinem Vermögen im Fall des Ablebens geschehen - oder auch gerade nicht geschehen - soll und persönliche Gründe hierfür. So kann der Wunsch, einen geliebten Menschen wie den Ehepartner, Kinder, Eltern oder sonstige nahestehende Personen abzusichern genauso eine Triebfeder für die Erstellung eines Testaments sein wie der Wunsch, bestimmte Personen von der Erbfolge auszuschließen.
Doch seinen "Letzten Willen" richtig zu formulieren, birgt mehr Tücken, als auf den ersten Blick erkennbar sind. So sind je nach Art der letztwilligen Verfügung (Testament, gemeinschaftliches Testament oder Erbvertrag) unterschiedliche Formvorschriften und im Falle einer Auslandsberührung unter Umständen sogar ausländisches Recht zu beachten. Auch die rechtssichere und einer notwendigen Auslegung und eventueller Anfechtung standhaltende Formulierung der eigenen Wünsche sowie die gesetzlichen Regelungen des Pflichtteilsrechts und der Abänderbarkeit letztwilliger Verfügungen sind ebenso zu beachten wie die steuerlichen Rahmenbedingungen.
Ich erläutere Ihnen die rechtlichen Folgen verschiedener Gestaltungen und helfe Ihnen somit, die von Ihnen gewünschte und auch aus steuerlicher Sicht optimierte Gestaltung Ihrer Verfügung zu erarbeiten und rechtlich zu gestalten.
Ich sorge dafür, dass Ihr Testament / Ihr Erbvertrag im Zentralen Testamentsregister registriert und nach Ihrem Ableben beim zuständigen Nachlassgericht eröffnet wird, damit sichergestellt ist, dass Ihr letzter Wille auch Geltung erlangt.

Gesellschaftsrecht

Die notarielle Betreuung von Unternehmen und Unternehmern gehört zu meinen Kernkompetenzen. Gerne stehe ich Ihnen bei der Gründung Ihres Unternehmens, Unternehmensverkäufen, Unternehmensverträgen oder Umstrukturierungen, bei der Planung Ihrer Unternehmensnachfolge, der Protokollierung von Gesellschafterversammlungen oder schlicht bei Registeranmeldungen zur Verfügung. Insbesondere aufgrund meiner beruflichen Erfahrungen in einer Wirtschaftskanzlei und StB-/WP-Gesellschaft sowie meiner Dozententätigkeit im Bereich der Unternehmensnachfolge kann ich umfangreiches Wissen und Erfahrung bei der Gestaltung der erforderlichen Urkunden einbringen und kümmere mich mit meinem kompetenten und zuverlässigen Team um die korrekte und schnelle Eintragung in das Register.

Ehe, Partnerschaft und Familie

Der Entschluss eine dauerhafte Beziehung einzugehen oder zu heiraten ist eine ganz persönliche Entscheidung. Je nach der gewählten Gestaltungsformtreten jedoch in Bezug auf Ihr Vermögen (oder die Verbindlichkeiten eines der Partner) Ihr Erbrecht, die Rechte und Pflichten bzgl. Ihrer Kinder unterschiedliche Rechtsfolgen ein.

Während Zusammenleben ohne Trauschein in großen Teilen keine gesetzlichen Spezialregelungen und insbesondere keine steuerliche Privilegierung erhält, hat der Gesetzgeber eine Vielzahl grundsätzlich eintretender Rechtsfolgen an die Eheschließung geknüpft. So wird beispielsweise der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft begründet und es entstehen gegenseitige Pflichten, beispielsweise im Hinblick auf Unterhalt und Altersversorgung. So individuell wie eine Beziehung ist, passen die gesetzlichen Rechtsfolgen nicht immer zu den jeweiligen Lebenssituationen. Es gibt auch Ehen, für die der gesetzliche Güterstand prädestiniert ist. Ich helfe Ihnen, in persönlichen Gesprächen herauszuarbeiten, ob ein Ehevertrag für Ihre persönliche Situation sinnvoll ist und unterstütze Sie im Falle der Notwendigkeit bei dessen Erstellung.

Insbesondere in Krisenzeiten einer Ehe kann ein Ehevertrag später eintretende unangenehme Überraschungen ersparen. Im Falle einer Trennung ist es erforderlich, das gemeinsame Vermögen auseinanderzusetzen und gegenseitige Ansprüche zu klären. Eine notarielle Trennungs- und Scheidungsvereinbarung hilft, Streit zu vermeiden und Zeit und Geld zu sparen. Das gilt übrigens für Eheleute ebenso wie für unverheiratete Paare. Aber auch wenn es um Sorgeerklärungen, Anerkennung der Vaterschaft oder Adoption geht, sieht das Gesetz die Beteiligung des Notars vor.

Vorsorge

Falls ein Mensch durch Unfall, Krankheit oder im Alter seinen Alltag nicht mehr selbst bestreiten kann, kommt zu der persönlich belastenden Situation häufig auch noch eine rechtliche Unsicherheit hinzu. Nahestehende Menschen (auch der Ehepartner) sind nicht per se berechtigt, für Sie zu handeln. Vielmehr sieht das Gesetz im Falle einer - auch vorübergehenden Geschäftsunfähigkeit - die gerichtliche Bestellung eines Betreuers vor. Um Ihren individuellen Wünschen, welche der Ihnen nahestehenden Personen sich um Sie kümmern sollen, zu entsprechen, bietet es sich häufig an, vertrauenswürdigen Menschen im Wege einer Betreuungsverfügung vor Eintritt des Ernstfalles zu benennen oder im Wege einer General- und Vorsorgevollmacht diese Menschen nicht nur zum Handeln zu ermächtigen, sondern auch von gerichtlichen Rechenschaftspflichten und Kontrollen zu befreien.
Auch die Frage, in welchem Umfang und bis zu welchem Zeitpunkt lebenserhaltende Maßnahmen durchgeführt werden sollen, stellt eine ganz persönliche ethische Entscheidung dar, die Sie im Rahmen einer Patientenverfügung selbst treffen und nicht Dritten überlassen sollten.
Als Notar bin ich nicht nur Spezialist für die Erstellung von General- und Vorsorgevollmachten sowie Patientenverfügung, ich helfe Ihnen auch, die zumeist komplizierte Problematik zu verstehen und sorge nach der Beurkundung durch eine Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister dafür, dass Ihre Wille auch tatsächlich zur Geltung gelangt.

Beglaubigungen

Kopien oder Abschriften von Zeugnissen und Urkunden werden häufig nur dann anerkannt, wenn sie notariell beglaubigt sind. Eine notarielle Beglaubigung bescheinigt die Übereinstimmung einer Abschrift mit dem Original eines Dokumentes, so dass dieses im Rechtsverkehr eingesetzt werden kann. Als Notar bescheinige ich die Übereinstimmung von Kopien mit dem Original sowie die Echtheit von Unterschriften. Notarielle Beglaubigungen sind beispielsweise immer dann erforderlich, wenn Sie eine Eintragung oder Anmeldung in ein öffentliches Register wie z.B. das Handelsregister oder Vereinsregister vornehmen möchten.