Service

Notar Dr. Christian Hallerbach

Kosten

Das Beauftragen eines Notars ist oft gar nicht so teuer. Die liegt insbesondere daran, dass der Notar neben den Gebühren der Beurkundung keine weiteren Kosten für die Beratung und die Erstellung des Entwurfs der Urkunde erhebt - ganz gleich wie kompliziert und umfangreich die Urkunde ist und wie viel Zeit und Aufwand die Beratung und Erstellung der Urkunde erfordern.

Notare erheben für ihre Tätigkeit Gebühren nach einem gesetzlich festgelegten sozialen Gebührensystem, das sich ausschließlich nach dem Geschäftswert der Angelegenheit richtet. So ist sichergestellt, dass auch bei Angelegenheiten mit geringem Geschäftswert die Notarkosten nicht außer Verhältnis zum wirtschaftlichen Wert des Rechtsgeschäftes stehen.

Da es nicht auf die Komplexität und den Umfang einer Angelegenheit oder auf die vom Notar aufgewandte Arbeitszeit ankommt, kann Ihnen Ihr Notar schon vor der Beauftragung die endgültigen Kosten einer geplanten Beurkundung mitteilen. Die Notarkosten sind daher transparent und berechenbar.

Die gleiche rechtliche Gestaltung kostet bei jedem Notar das Gleiche. Der Notar darf weder höhere noch niedrigere Gebühren als die gesetzlich festgesetzten in Rechnung stellen. Unabhängig davon achte ich in meiner täglichen Arbeit stets darauf, die Kostenfolge für Sie transparent zu gestalten und nicht notwendigerweise entstehende Gebühren zu vermeiden.

Die Richtigkeit der von mir erstellten Kostenrechnungen wird ebenso wie die Einhaltung meiner weiteren Amtspflichten regelmäßig im Wege der Revision staatlich überprüft.

Gerne gebe ich Ihnen Auskunft über die zu erwartenden Kosten. Zögern Sie nicht, mich vor der Beurkundung hierauf anzusprechen

Amtsvorgänger

Meine Notarstelle besteht seit dem Jahr 1914. Der jeweilige Amtsnachfolger übernimmt innerhalb der gesetzlichen Verwahrfrist von 100 Jahren auch sämtliche Urkunden seiner Amtsvorgänger, soweit diese nicht in gerichtliche Verwahrung gegeben werden. Er erteilt Ausfertigungen und Auskünfte. Als Amtsnachfolger verwahre ich die unten genannten Urkunden meiner Amtsvorgänger/innen aus den folgenden Jahren:

  • Notar Dr. Albert Schirber (1976 – 1985)
  • Notar Jürgen Philippi (1985 – 1990)
  • Notar Lothar Schoenes (1990 – 2000)
  • Notar Dr. Patrick Lenz (2000 – 2005)
  • Notar Thomas Reich (2005-2016)
  • Notarin Dr. Daniela Krewer (2016 -2019)