Der Notar

Notar Dr. Christian Hallerbach

Notar Dr. Hallerbach

Geboren im Jahr 1982 in Saarbrücken, studierte ich an der Universität des Saarlandes Rechts- und Wirtschaftswissenschaften und beendete mein Jura-Studium nach sieben Semestern mit der Ersten Juristischen Staatsprüfung.

Nach einer Promotion im Internationalen Steuerrecht am Lehrstuhl von Prof. Dr. Christoph Gröpl in Saarbrücken absolvierte ich mein Referendariat von 2009 bis 2011 am Oberlandesgericht Zweibrücken. Im Rahmen dieser praktischen Ausbildung absolvierte ich u.a. Stationen beim Finanzamt Saarbrücken sowie der internationalen Wirtschaftskanzlei Allen & Overy LLP in deren Büros in Frankfurt/Main und London.

Nach erfolgreichem Abschluss meines Referendariats mit dem Zweiten Staatsexamen wurde ich als Rechtsanwalt in Saarbrücken zugelassen und arbeitete u.a. in einer Steuerberater / Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und einer renommierten saarländischen Wirtschaftskanzlei. Ich spezialisierte mich auf Steuerrecht und Handels- und Gesellschaftsrecht und belegte erfolgreich den Lehrgang zum "Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht".

Im Jahr 2014 wurde ich zum Notarassessor im Bereich der Saarländischen Notarkammer ernannt und war (z.T. ständiger) Vertreter der Notarinnen und Notare Dr. Patrick Lenz, Saarbrücken, Ralf Linsler, Saarbrücken, Elisabeth Oberbillig, Blieskastel, JR Dr. Volker Kawohl, Homburg, Dominik Bachmann und Julia Resmini, St. Ingbert.

Weiterhin war ich bis zu meiner Ernennung zum Notar Geschäftsführer der Saarländischen Notarkammer und des Versorgungswerks der Saarländischen Notarkammer.

Von 2008 bis 2021 war ich als Repetitor beim juristischen Repetitorium Alpmann/Schmidt im Saarland und Rheinland-Pfalz tätig.

Seit 2007 bin ich Lehrbeauftragter der Universität des Saarlandes. Seit 2017 bin ich Dozent an der TU Kaiserslautern und doziere und prüfe dort im kombinierten Master- und Fachanwaltslehrgang "Steuerrecht in der Unternehmenspraxis" u.a. in den Bereichen "Erbschaft- und Schenkungsteuer", "Unternehmensnachfolge" und "Grunderwerbsteuer".

Zum 1. Mai 2019 wurde ich zum Notar auf Lebenszeit mit Amtssitz in Ottweiler ernannt.

In meiner täglichen Arbeit lege ich großen Wert auf eine vertrauensvolle, umfassende und professionelle Beratung, die auf Ihre persönlichen Fragen und Anliegen eingeht sowie Klarheit und Transparenz schafft. Auch wenn die Regelungsinhalte komplex und die Formulierungen sehr juristisch sind, ist es mir ein Anliegen, die Besprechungs- und Beurkundungssituation so zu gestalten, dass auch komplizierte juristische Sachverhalte für die Vertragsbeteiligten nachvollziehbar und verständlich erklärt werden.

Unabhängig davon, ob es um Ihre geschäftlichen oder privaten Angelegenheiten geht: Ich erarbeite gemeinsam mit Ihnen als neutraler, unparteiischer, kompetenter und zielorientierter Berater die optimale Lösung Ihrer Anliegen - maßgeschneidert, sachgerecht, praxisorientiert und fachlich fundiert. Hierbei profitiere ich in besonderem Maße von meinem durch die Berufserfahrung als Rechtsanwalt und steuerlicher Berater geschärften verhandlungstaktischen und wirtschaftlichen Verständnis.

Ich arbeite dienstleistungsorientiert, was für mich neben korrekter, präziser Vertragsgestaltung und Vertragsabwicklung, persönlicher und individueller Beratung auch kurze Bearbeitungszeiten in meinem Büro und freundliche sowie fachkundige Betreuung durch meine Mitarbeiter umfasst. Dabei kann ich als Notar auf meine spezifische Kompetenz in der Gestaltung von Urkunden und auf ein motiviertes, ausschließlich aus Fachkräften bestehendes, erfahrenes Team sowie eine enge Zusammenarbeit mit Gerichten und Behörden (insbesondere mit dem Grundbuchamt und dem Handelsregister) zurückgreifen.

Ein Höchstmaß an Diskretion und Verlässlichkeit sind selbstverständlich.

"Was macht der Notar?"

"Der Beruf des Notars ist ein traditionsreicher und zugleich moderner Beruf, der gleichsam zu Neutralität und Verschwiegenheit verpflichtet. Der Notar ist einerseits Träger eines öffentlichen Amtes und als solcher mit hoheitlichen Befugnissen ausgestattet, andererseits ist er ein unabhängiger, hochqualifizierter und spezialisierter Vertragsjurist.

Viele Veränderungen und Lebenssituationen sind nicht nur persönlich bedeutsam, sondern haben auch rechtlich und wirtschaftlich weitreichende Konsequenzen. Daher hat der Gesetzgeber für eine Vielzahl von Rechtsgeschäften die Mitwirkung eines Notars vorgeschrieben.

Dieser berät die Beteiligten in komplizierten und folgenreichen Rechtsangelegenheiten als juristischer Experte und klärt sie umfassend über die Bedeutung derartiger Rechtsgeschäfte auf. Als unabhängiger Berater trägt er dafür Sorge, dass die Beteiligten die rechtliche Tragweite ihrer abgegebenen Erklärungen und ihres Handelns verstehen und überblicken. Durch rechtssichere Formulierungen wahrt er die Interessen sämtlicher Vertragsteile, sorgt für Rechtssicherheit und hilft, Rechtsstreitigkeiten zu beenden oder deren zukünftigem Entstehen vorzubeugen. Selbst nach vielen Jahren beweisen die mit Faden und Siegel gebundenen Urkunden, die vom Notar 100 Jahre lang im Original aufzubewahren sind, die getroffene Vereinbarung und regeln die Rechtsverhältnisse zwischen den Beteiligten.

Nach der Beurkundung überwacht der Notar den gesamten Vollzug der Rechtsgeschäfte. Er holt Genehmigungen und Zeugnisse ein, beantragt Registereinträge, übernimmt notwendige Anzeigen bei Behörden, teilt Zahlungstermine mit und erteilt, wenn notwendig, die Vollstreckungsklausel zur zwangsweisen Durchsetzung von Ansprüchen.

Der Notar nimmt eine Vorreiterrolle im elektronischen Rechtsverkehr ein. Qualifizierte elektronische Signaturen mit Notarattribut genießen inzwischen das gleiche Vertrauen wie Notarsiegel mit der eigenhändigen Unterschrift des Notars.

Durch die hohen Einstellungsvoraussetzungen und die mehrjährige Spezialausbildung wird eine herausragende fachliche und persönliche Qualifikation der Notare sichergestellt, die eine juristische Beratung auf höchstem Niveau gewährleistet. Notare sind zudem strengen Richtlinien und vielfältigen Amtspflichten unterworfen, deren Einhaltung regelmäßig durch den Präsidenten des zuständigen Landgerichts überprüft wird."